Verantwortlich:
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit (Leichte Sprache):
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.jobcenter-saarlouis.de und ihre Unterkapitel.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik:
Aufgrund der Überprüfung ist die Website teilweise barrierefrei.
Folgende Bereiche sind nicht barrierefrei:
•Leichte Sprache: Informationen in Leichter Sprache werden sukzessive weiter ausgebaut.
•Tastatursteuerung funktioniert in Teilen, jedoch noch nicht ausreichend.
•Die Vorlesefunktion sowie die Bereitstellung von Informationen in Gebärdensprachvideos stehen noch nicht zur Verfügung.
•Bilder und Fotos: Die Bilder und Fotos verfügen über keine beschreibende Bildunterschrift.
Das Jobcenter im Landkreis Saarlouis arbeitet daran, auch diese Bereiche barrierefrei zu gestalten.
Feedback und Kontaktangaben:
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 06831 444 8000
Schlichtungsverfahren:
Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) wurde eine unabhängige Schlichtungsstelle eingeführt. Wer sich in einem Recht aus dem SBGG verletzt sieht, kann sich mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden. Diese versucht dann, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die Schlichtungsstelle soll das gerichtliche Verfahren nicht ersetzen, sondern eine schnelle und kostengünstige Alternative bieten. Grundlage der Schlichtung ist eine freiwillige Einigung der Beteiligten.
Rechte aus dem SBGG, die zu einem Schlichtungsverfahren führen können, sind beispielsweise eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen oder ein Verstoß gegen die Pflicht, Webseiten barrierefrei zu gestalten.
Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens sind in der Schlichtungsordnung geregelt. Kontaktdetails sind auf der Homepage des Saarlandes zu finden.
Kontakt:
Landkreis Saarlouis
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis
Tel: + 49 6831 444 - 0
Fax: + 49 6831 444 - 427
Web: www.kreis-saarlouis.de
Der Landkreis Saarlouis ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Er wird vertreten durch den Landrat Patrik Lauer.
Aufsichtsbehörde:
Landesverwaltungsamt
Am Markt 7
66386 St. Ingbert
Telefon: 0681 501 - 00
E-Mail-Adresse poststelle.igb@lava.saarland.de
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