Zum 1. Januar 2023 wurde das neue Bürgergeld-Gesetz eingeführt. Die Grundsicherung wird dadurch auf völlig neue Beine gestellt mit dem Ziel, eine dauerhafte Integration in Arbeit zu fördern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Qualifizierung zu verbessern.
Weiterführende Informationen zum Bürgergeld finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder unter dem Link: BMAS - Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Wir haben in den Geschäftsstellen unseres Jobcenters zentrale Anlaufstellen für Bürger*innen eingerichtet.
In den jeweiligen Eingangszonen in Saarlouis, Dillingen und Lebach bieten wir Ihnen:
Sie möchten einen Bürgergeld-Neuantrag stellen?
Bitte sprechen Sie im Neuantragsbüro, in der 2. Etage unseres Jobcenters, Bahnhofsallee 4, 66740 Saarlouis, vor und teilen uns Ihr Anliegen mit. Einen Termin benötigen Sie hierzu nicht.
Bringen Sie unbedingt ihren Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Pass mit.
Im Neuantragsbüro erhalten Sie:
Damit wir Ihr Bestreben, den Lebensunterhalt wieder selbst sicherzustellen, von Beginn an unterstützen können, erhalten Sie im Anschluss an das Erstgespräch eine Sofortberatung mit Ihrer zuständigen Ansprechperson. Halten Sie hierfür bitte die Daten Ihres schulischen und beruflichen Werdeganges bereit.
Sie möchten einen Bürgergeld-Weiterbewilligungsantrag stellen?
Vorausgesetzt Sie erhalten bereits Leistungen von uns und der Bewilligungszeitraum läuft aus oder ist bereits ausgelaufen.
Änderungen können beispielsweise bei der Höhe der Nebenkosten Ihrer Unterkunft, beim Arbeitseinkommen, durch eine Arbeitsaufnahme oder durch Ein- bzw. Auszug eines Mitgliedes Ihrer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft eingetreten sein.
Sollten Sie unsicher sein, welche Nachweise Sie erbringen müssen, fragen Sie Ihre zuständige Ansprechperson oder rufen Sie unsere Hotline 06831 444 8000 an.
Wichtig: Damit keine Verzögerung bei der Bewilligung Ihrer Leistungen eintritt, sollten Sie die kompletten Unterlagen 4-6 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums einreichen.
Sie möchten Veränderungen mitteilen?
Haben sich in Ihren persönlichen Verhältnissen Veränderungen ergeben, die Auswirkung auf die Höhe Ihres Leistungsanspruches haben können, teilen Sie das Ihrem Jobcenter baldmöglich mit.
Solche Veränderungen können insbesondere in Bezug auf Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, ihre familiäre Situation oder auf ein Beschäftigungsverhältnis eingetreten sein.
Formulare für Ihre Mitteilungen finden Sie hier:
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