Sie haben hier die Möglichkeit Ihren Bürgergeld-Neuantrag digital zu stellen.
Anträge auf Bürgergeld können zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt gestellt werden. Wird von Ihnen kein Zeitpunkt angegeben, gilt der Antrag für den gesamten Monat der Antragsstellung.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, den Bürgergeld-Neuantrag bis zum Ende des Antragsmonats einzureichen, können Sie zur Fristwahrung eine Voranmeldung vornehmen.
Stellen Sie Ihren Bürgergeld-Neuantrag bei uns, wenn Sie:
- innerhalb der letzten drei Monate kein Bürgergeld bezogen haben
oder
- von einem anderen Landkreis in den Landkreis Saarlouis ziehen oder gerade umgezogen sind und den Anspruch auf Bürgergeld prüfen lassen möchten
Durch die Voranmeldung können Sie ohne die Einreichung eines vollständigen Neuantrages zum Bürgergeld sicherstellen, dass Ihr Leistungsanspruch bereits ab dem aktuell laufenden Monat geprüft wird. Das Datum der Voranmeldung gilt somit als Antragsdatum.
Bitte beachten Sie, dass die Voranmeldung nicht die Einreichung eines vollständigen Neuantrages ersetzt.
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