Wichtige Informationen

Auszahlungen von Bürgergeld nur mit Bankverbindung möglich!

Die Postbank hat uns mitgeteilt, dass sie das ZzV-Verfahren (Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) zum 01.11.2024 eingestellt hat und es kein Nachfolgeprodukt geben wird. Ab diesem Datum besteht für das Jobcenter keine Möglichkeit mehr, Ihnen Ihr Bürgergeld per Verrechnungsscheck auszuzahlen. 

 

Um Ihnen Ihre Geldleistungen auch in Zukunft rechtzeitig und reibungslos zur Verfügung stellen zu können, benötigen wir daher immer die Angabe einer Bankverbindung, auf die wir eine Überweisung vornehmen können. 

Bitte beachten Sie: 

Ohne die Einrichtung eines Kontos kann es zu erheblichen Verzögerungen in der Zustellung Ihrer Geldleistungen kommen. 

Sie benötigen Hilfe bei der Einrichtung eines Bankkontos? Wenden Sie sich gerne an uns: 06831 - 444 8000.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

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