Mehrbedarfe

Mehrbedarfe umfassen Leistungen, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
Es handelt sich dabei um sogenannte Einmalige Leistungen.

Dazu zählen:

  • Mehrbedarf bei Alleinerziehung 
  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft 
  • Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasseraufbereitung 
  • Mehrbedarf bei kostenaufwändigeren Ernährung 
  • Mehrbedarf bei Teilhabe am Arbeitsleben 

 

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